AGB für die Unision / IBO 2025, Halle B5
1. Vertrag
1.1. Alle Vertragsbeziehungen des Ausstellers bestehen ausschliesslich mit der Unision (nachfolgend Veranstalter genannt).
1.2. Ein Vertrag für das Ausstellen an der Unision (nachfolgend „Veranstaltung genannt“) kommt mit der Anmeldung oder schriftlichen Zusage per Mail, Chat, SMS, Discord oder Whatsapp zustande.
1.3. Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Aussteller erhält schnellstmöglich eine entsprechende Mitteilung per E-Mail. Weitere Verpflichtungen gegenüber dem Aussteller entstehen nicht.
1.4. Die Stornierung der Anmeldung ist nur in Absprache und mit Angabe von entsprechenden Gründen möglich. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, einer Stornierung zuzustimmen.
1.5 Im Falle einer Verschiebung der Veranstaltung behalten alle Buchungen von Standflächen ihre Gültigkeit. Der Veranstalter darf den Preis für bereits gekaufte Flächen nicht nachträglich erhöhen oder eine Erhöhung oder Gebühr in Rechnung stellen.
1.6. Bei Absage der Veranstaltung erstattet der Veranstalter die gebuchten Leistungen zurück. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Im Fall der Verlegung der Veranstaltung behalten die gebuchten Flächen ihre Gültigkeit.
1.7. Bleibt ein Aussteller der Veranstaltung ohne vorherige Absprache / Stornierung (siehe 1.4) fern, entfallen jegliche Rabatte und Vergünstigungen und es wird der volle Preis der vereinbarten Fläche in Rechnung gestellt. Der Veranstalter behält sich ausserdem das Recht vor, bei weiteren Unkosten und Umtrieben, diese ebenso in Rechnung zu stellen.
1.8. Der Aussteller verpflichtet sich, sein Angebot bis zum Ende der Veranstaltung aufrecht zu halten. Ausnahmen müssen mit dem Veranstalter zuvor abgeklärt und genehmigt werden. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, der Ausnahme zuzustimmen. Der Aussteller darf seine Fläche bereits vorab zum Abbau vorbereiten oder teilweise abbauen, solange diese weiterhin einen repräsentativen Eindruck macht.
1.9.1. Wird eine Fläche ohne vorherige Absprache vor Ende der Veranstaltung abgebaut, oder verlässt ein Aussteller die Veranstaltung frühzeitig, wird eine Gebühr von CHF 500.00 in Rechnung gestellt.
1.9.2. Der Aussteller verpflichtet sich, die Hausregeln der IBO einzuhalten. Werden diese gebrochen, oder gar der Aussteller der Veranstaltung verwiesen, behalten wir uns das Recht vor, die vereinbarte Gage zurückzufordern / einzubehalten, oder eine Gebühr von bis zu CHF 1000.00 in Rechnung zu stellen.
2. Sonstiges
2.1. Es gilt ausschliesslich das Recht der Schweiz.
2.2. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Zug, ZG.
2.3. Mit der Anmeldung ist jeder Aussteller mit diesen AGB einverstanden und wird den Vertrag mit der Unision einhalten.